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Freitag, 1. April 2011

Wie kann die Sicherheit von Netzleitstellen und Netzleitsystemen verbessert werden? Ein exklusives Interview.

IQPC hat Burkhard Frische, Leiter Netzführung Strom bei der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH zum Thema Netzleitstellen und Netzleitsysteme interviewt.

Die Sicherheit von Netzleitstellen und Netzleitsystemen kann nur als Gesamtsystem sinnvoll strukturiert und permanent weiterentwickelt werden.-- Burkhard Frische, RWE Westfalen-Weser-Ems
Hören Sie sich das Interview an oder lesen Sie unten die Abschrift.


IQPC: Wie kann die Sicherheit von Netzleitstellen und Netzleitsystemen verbessert werden?

Herr Frische: Die Sicherheit von Netzleitstellen und Netzleitsystemen kann nur als Gesamtsystem sinnvoll strukturiert und permanent weiterentwickelt werden. Jede Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied.

IQPC: Wie kann durch den Einsatz innovativer Technologie die Schaltleitung intelligent gestaltet und optimiert werden?

Herr Frische: Neben der Entwicklung von Innovationen und der Schaffung allgemeiner Standards wird es bei der Gestaltung intelligenter Netze darauf ankommen, jetzt die strategischen Weichen zu stellen, um den  Übergang von den heutigen Verteilnetzen zu den intelligenten Netzen der Zukunft zu ermöglichen! Durch die künftige Vernetzung von Verbrauchern, dezentralen Erzeugern und Netzführung sind einerseits Chancen zu erschließen, andererseits auch Risiken z. B. bei kommunikations- oder netztechnischen Störungen zu bedenken. Es geht hier um die datentechnische Vernetzung der Energiesysteme!

Eine Großstörungsplanung benötigt notwendige technische und organisatorische Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe / Auswerkung des zu erwartenden Ereignisses.

IQPC: Wie sollte eine effiziente Notfallplanung aussehen?

Herr Frische: Zu der Notfallplanung gehören alle konkreten Vorbereitungen für den Großstörungsfall im elektrischen Netz oder den Krisenfall, die zu treffen sind, um dessen effektive Bewältigung zu gewährleisten. Um den Ereignissen entsprechend abgestuft Rechnung zu tragen und diese beherrschen zu können, ist es  notwendig technische und organisatorische Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe (Auswirkung) und der Dauer des zu erwartenden Ereignisses festzulegen.


IQPC: Welche Auswirkungen hat die Umwandlung der Netze zum Smart Grid und wie
kann man diesen begegnen?

Herr Frische: Der Schwerpunkt liegte hier bei den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Der hiermit verbundene Zuwachs an Automatisierung kann aber auch zu einer größeren Abhängigkeit führen; insbesondere von der Verfügbarkeit der Leitsysteme und der IKT. Hier müssen Strategien entwickelt werden, um bei Ausfall der IKT den Netzbetrieb in den erforderlichen Qualitäten aufrecht zu erhalten, auch wenn die
jeweiligen Organisationseinheiten auf das permanente Vorhandensein solcher Technologien hin optimiert wurden. Die personelle, organisatorische, technische Ausstattung darf nicht nur für den günstigen Fall ausgelegt sein, bei dem alles störungs- und fehlerfrei abläuft, sondern muss auch für unterschiedlichste Störungen und Zeiträume ausgelegt sein.



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Montag, 28. März 2011

Wechselprozesse im Messwesen

Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens


Mit der Novelle des § 21b EnWG und dem Inkrafttreten der Messzugangsverordnung (MessZV) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine Liberalisierung des Messwesens im Energiesektor geschaffen.

Gemäß § 13 MessZV können die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur Festlegungen zur konkreten Abwicklung von Messstellenbetrieb (MSB) und Messdienstleistungen (MDL) treffen, um so den Aufbau einer effizienten Marktstruktur im Bereich des Messwesens zu fördern. 

Am 12. März 2010 eröffneten die Beschlusskammern 6 (Elektrizitätsbereich) und 7 (Gasbereich) der Bundesnetzagentur nunmehr solche Festlegungsverfahren sowohl für den Strom- als auch für den Gassektor.  

Ein wesentliches Ziel der Festlegungen ist es, verlässliche und massengeschäftstaugliche Rahmenbedingungen für die an der Abwicklung des Messwesens Beteiligten zu schaffen. Die Standardisierung von Geschäftsprozessen und Verträgen soll eine zügige und effiziente Kooperation insbesondere der Netzbetreiber, Messdienstleister und Messstellenbetreiber beim Betrieb von Messstellen sowie bei der Erhebung, Verarbeitung und Verteilung der relevanten Messinformationen ermöglichen.
Gegenstand der Verfahren sind zum einen Standardverträge (Messstellenrahmenvertrag, Messrahmenvertrag) für den Betrieb von Messstellen und die Erbringung von Messdienstleistungen. Zum anderen werden auch bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse für das Energiemesswesen festgelegt und die unmittelbar daran angelehnten Prozessbestandteile der Festlegungen GPKE (BK-06-009) und GeLi Gas (BK7-06-067) an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. 

Am 9. September 2010 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens - Az.: BK6-09-034 (Strom) und BK7-09-001 (Gas). Die Dokumente stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download zur Verfügung.

1. Umsetzungsfristen Standardverträge
Die als Anlage zu den Beschlüssen festgelegten Standardverträge sind für neue Vertragsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern / Messdienstleistern ab dem 15.10.2010 zu verwenden. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Festlegung bereits bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern / Messdienstleistern sind bis spätestens mit Wirkung zum 01.02.2011 an die festgelegten Standardverträge anzupassen. In beiden Fällen hat der Messstellenrahmenvertrag / Messrahmenvertrag wörtlich den festgelegten Standardrahmenverträgen zu entsprechen.

2. Umsetzungsfristen Geschäftsprozesse und Änderungen GPKE / GeLi Gas
Die als Anlage zu den Beschlüssen festgelegten Geschäftsprozesse und Datenformate sowie die Änderungen der Anlage zur GPKE / GeLiGas sind ab dem 01.10.2011 anzuwenden. Abweichend davon tritt die Änderung Nr. 2 der GPKE-Anlage („Vollmachten“) mit Bekanntgabe der Festlegung in Kraft. Demnach ist auf den Versand von Vollmachten regelmäßig zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern. Nur in begründeten Einzelfällen kann die Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde im Rahmen eines elektronischen Dokuments gefordert werden. 



Marktkommunikation - Eine Herausforderung
Durch die Vielzahl der Akteure am Markt und die Umsetzung der Anforderungen durch Gesetze und Erlasse der Bundesnetzagentur ist die Marktkommunikation einem stetigen Wandel unterworfen, der mit permanenten Veränderungen und somit Anpassungen in Ihren Prozessen und IT-Systemen einhergeht. Mit der Umstellung in die Zwei-Mandanten-/Zwei-Systemwelt ist das Datenvolumen um ein Vielfaches gestiegen. Die Einführung der „Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung in der Sparte Strom“ (MaBiS) und der „Wechselprozesse im Messwesen“ (WiM) im Jahr 2011 tragen zur weiteren Steigerung des Nachrichtenaufkommens bei.

Alle Akteure stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse und eingesetzten Softwaresysteme auf deren GPKE- bzw. MaBiS-Konformität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Zunahme des Datenaufkommens mit immer kürzeren Reaktionszeiten (Fristen) stellt zusätzlich hohe Anforderungen an die IT-Infrastruktur. Neben einer leistungsfähigen Systemlandschaft für den Datenaustausch bedarf es zur Bewältigung Ihrer Datenflut eines effektiven Prozessmonitorings mit integrierten Clearingprozessen, um Fehler im Datenaustausch frühzeitig zu erkennen und zu bereinigen. Vermeiden Sie Risiken für Ihr Geschäft, indem Sie Ihre Kommunikation im Griff behalten, um keinen Nachteil z.B. aus Sanktionen durch den Regulierer zu erleiden.



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4. Anwenderforum Marktkommunikation Datenqualität & Prozessmonitoring
Verpassen Sie nicht das 4. Anwenderforum Marktkommunikation Datenqualität & Prozessmonitoring vom 29 Juni - 01 Juli 2011 im Hotel Excelsior Ernst in Köln.

 Quellen: Bundesnetzagentur, VKU, Jens Lück (Beisitzer Beschlusskammer 6)