Montag, 28. März 2011

Wechselprozesse im Messwesen

Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens


Mit der Novelle des § 21b EnWG und dem Inkrafttreten der Messzugangsverordnung (MessZV) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine Liberalisierung des Messwesens im Energiesektor geschaffen.

Gemäß § 13 MessZV können die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur Festlegungen zur konkreten Abwicklung von Messstellenbetrieb (MSB) und Messdienstleistungen (MDL) treffen, um so den Aufbau einer effizienten Marktstruktur im Bereich des Messwesens zu fördern. 

Am 12. März 2010 eröffneten die Beschlusskammern 6 (Elektrizitätsbereich) und 7 (Gasbereich) der Bundesnetzagentur nunmehr solche Festlegungsverfahren sowohl für den Strom- als auch für den Gassektor.  

Ein wesentliches Ziel der Festlegungen ist es, verlässliche und massengeschäftstaugliche Rahmenbedingungen für die an der Abwicklung des Messwesens Beteiligten zu schaffen. Die Standardisierung von Geschäftsprozessen und Verträgen soll eine zügige und effiziente Kooperation insbesondere der Netzbetreiber, Messdienstleister und Messstellenbetreiber beim Betrieb von Messstellen sowie bei der Erhebung, Verarbeitung und Verteilung der relevanten Messinformationen ermöglichen.
Gegenstand der Verfahren sind zum einen Standardverträge (Messstellenrahmenvertrag, Messrahmenvertrag) für den Betrieb von Messstellen und die Erbringung von Messdienstleistungen. Zum anderen werden auch bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse für das Energiemesswesen festgelegt und die unmittelbar daran angelehnten Prozessbestandteile der Festlegungen GPKE (BK-06-009) und GeLi Gas (BK7-06-067) an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. 

Am 9. September 2010 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens - Az.: BK6-09-034 (Strom) und BK7-09-001 (Gas). Die Dokumente stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download zur Verfügung.

1. Umsetzungsfristen Standardverträge
Die als Anlage zu den Beschlüssen festgelegten Standardverträge sind für neue Vertragsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern / Messdienstleistern ab dem 15.10.2010 zu verwenden. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Festlegung bereits bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern / Messdienstleistern sind bis spätestens mit Wirkung zum 01.02.2011 an die festgelegten Standardverträge anzupassen. In beiden Fällen hat der Messstellenrahmenvertrag / Messrahmenvertrag wörtlich den festgelegten Standardrahmenverträgen zu entsprechen.

2. Umsetzungsfristen Geschäftsprozesse und Änderungen GPKE / GeLi Gas
Die als Anlage zu den Beschlüssen festgelegten Geschäftsprozesse und Datenformate sowie die Änderungen der Anlage zur GPKE / GeLiGas sind ab dem 01.10.2011 anzuwenden. Abweichend davon tritt die Änderung Nr. 2 der GPKE-Anlage („Vollmachten“) mit Bekanntgabe der Festlegung in Kraft. Demnach ist auf den Versand von Vollmachten regelmäßig zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern. Nur in begründeten Einzelfällen kann die Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde im Rahmen eines elektronischen Dokuments gefordert werden. 



Marktkommunikation - Eine Herausforderung
Durch die Vielzahl der Akteure am Markt und die Umsetzung der Anforderungen durch Gesetze und Erlasse der Bundesnetzagentur ist die Marktkommunikation einem stetigen Wandel unterworfen, der mit permanenten Veränderungen und somit Anpassungen in Ihren Prozessen und IT-Systemen einhergeht. Mit der Umstellung in die Zwei-Mandanten-/Zwei-Systemwelt ist das Datenvolumen um ein Vielfaches gestiegen. Die Einführung der „Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung in der Sparte Strom“ (MaBiS) und der „Wechselprozesse im Messwesen“ (WiM) im Jahr 2011 tragen zur weiteren Steigerung des Nachrichtenaufkommens bei.

Alle Akteure stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse und eingesetzten Softwaresysteme auf deren GPKE- bzw. MaBiS-Konformität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Zunahme des Datenaufkommens mit immer kürzeren Reaktionszeiten (Fristen) stellt zusätzlich hohe Anforderungen an die IT-Infrastruktur. Neben einer leistungsfähigen Systemlandschaft für den Datenaustausch bedarf es zur Bewältigung Ihrer Datenflut eines effektiven Prozessmonitorings mit integrierten Clearingprozessen, um Fehler im Datenaustausch frühzeitig zu erkennen und zu bereinigen. Vermeiden Sie Risiken für Ihr Geschäft, indem Sie Ihre Kommunikation im Griff behalten, um keinen Nachteil z.B. aus Sanktionen durch den Regulierer zu erleiden.



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 Quellen: Bundesnetzagentur, VKU, Jens Lück (Beisitzer Beschlusskammer 6)

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